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| A K T U E L L E S (Stand
22. August 2003) |
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Bis Ende 2003 ist meine Kanzlei an der Bahnhofstrasse 17 in Aarau domiziliert.
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Laufend orientiere ich Sie hier insbesondere über
aktuelle Entwicklungen in Steuern und Recht.
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Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts
Das Zivilprozessrecht ist heute in 26 Gesetzen geregelt.
Nun soll es vereinheitlicht werden: Die Reform bringt mehr Anwenderfreundlichkeit, ist einem modernen Service verpflichtet und
hebt die Rechtszersplitterung in der Schweiz auf. Der Bundesrat hat das EJPD ermächtigt, den von einer Expertenkommission erarbeiteten
Vorentwurf für eine Schweizerische Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung zu schicken. Diese dauert bis Ende Dezember 2003.
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Aktuell:
Informationsrecht ehemaliger Verwaltungsräte
Ein aus seinem Amt geschiedener
Verwaltungsrat hat nachträglich keinen Anspruch mehr auf Einblick
in den Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft. Das gilt laut einem
neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich auch für den Bericht
über ein Geschäftsjahr, während dessen er dem Verwaltungsrat noch
angehört hatte.
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Verkürzung der Wartefrist im Scheidungsrecht
Der Bundesrat widersetzt sich nicht der vorgeschlagenen Revision, wonach der scheidungswillige Ehegatte bereits nach zwei Jahren
Trennung mit einer Klage die Scheidung verlangen kann. Welche minimale Trennungszeit aber vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden
soll, bleibt letztlich eine Ermessensfrage und das Resultat der Abwägung von verschiedenen Interessen, hält der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.
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Steuerpaket
Mit der aktuellen Steuerreform soll die Familienbesteuerung angepasst werden, indem mit den erhöhten Kinderabzügen Familien
mit Kindern entlastet werden sollen und mit welcher die Besteuerung des Eigenmietwertes abgeschafft werden soll. Im Gegenzug dafür soll
der Abzug für die Hypothekarzinsen beschränkt und die Abzugsfähigkeit des Liegenschaftsaufwands limitiert werden.
National- und Ständerat haben am Freitag, 20. Juni 2003 in der Schlussabstimmung das neue Steuerpaket verabschiedet.
Die hier angestrebte Reform ist aber noch lange nicht beschlossene Sache. Von Seiten der Kantone regt sich erheblicher Widerstand.
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Aktuell:
Kantonsreferendum auf
Kurs
Nunmehr
zeichnet es sich deutlich ab: das Kantonsreferendum wird wohl
definitiv. Bereits 16 Kantone unterstützen es; bei drei Kantonen
ist der Entscheid unumstösslich gefasst: Bern, Solothurn und St.
Gallen.
- Rückschlag für das
Kantonsreferendum im Kanton Aargau!
Die kant.
Staatsrechnungskommission lehnt die Unterstützung des Referendums
deutlich ab.
Sie empfiehlt dem Parlament, den Antrag der Regierung abzulehnen. Der
Regierungsrat hat dem Grossen Rat vorgeschlagen, der Kanton Aargau
solle das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Änderung von
Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der
Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben unterstützen.
Damit ist ein negativer Entscheid des Parlaments im Aargau wohl vorgespurt!
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Unerwartet Schützenhilfe bekommt die Gegnerschaft von Grün-Links: auf Einladung der "neuen Linksallianz" hat sich in Bern ein Komitee
gebildet, welches den Referendumsbemühungen der Kantonsregierungen nicht recht traut und nichts anbrennen lassen will. Das Steuerpaket
komme nur reichen Haushalten und Wohneigentümern zugute und sei deshalb zu bekämpfen. Besonders stossend sei der unvollständige Systemwechsel
bei der Wohneigentümerbesteuerung, was ein Schlag ins Gesicht der Mieter sei. Das Komitee hat 3 Monate Zeit, 50'000 Unterschriften zu
sammeln. Kommt das Referendum zustande, könnte das Steuerpaket frühestens ein Jahr später, also 1.1.2005, in
Kraft treten, auch wenn das
Referendum an der Urne abgelehnt werden sollte....
Immerhin ist festzuhalten, dass sich der nunmehr gefestigte Widerstand bereits vor längerer Zeit hätte formieren können.
Jetzt ist dem Bund der Widersacher etwas fadenscheinig!
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Neue Lohnausweise
Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden, hat beschlossen,
die Einführung des auf die Steuerperiode 2004 geplanten neuen Lohnausweises um ein Jahr zu verschieben. Die Steuerbehörden
unterstreichen damit ihre Absicht, die Neuerung in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden so verträglich wie möglich zu gestalten.
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